Wenn Sie evangelisch getauft sind und Mitglied der Evangelischen Kirche sind, können Sie sich kirchlich trauen lassen. Das gilt auch, wenn nur die Frau oder der Mann evangelisch ist.
Sind die Partnerin oder der Partner katholisch, sollten Sie von der katholischen Kirche eine Genehmigung dazu einholen. Die Pfarrer beider Konfessionen geben Ihnen auch Auskunft darüber, inwieweit beide in einem Gottesdienst zusammen wirken können.
Gehört einer der Ehepartner zu einer evangelischen Landeskirche, der andere zu einer Freikirche, kann die evangelische Trauung ohne weitere Bedingungen gefeiert werden.
Selbst wenn einer von Ihnen keiner christlichen Konfession angehört, z.B. weil Sie ausgetreten sind, kann eine kirchliche Trauung stattfinden. Das sollten Sie auf jeden Fall mit der Ortspfarrerin bzw. dem Ortspfarrer abstimmen.
In der Regel werden Sie von der Pfarrerin oder dem Pfarrer des Pfarramts, zu dem Sie gehören, getraut. Wenn Sie nicht wissen, wer das ist, erkundigen Sie sich im Gemeindebüro.
Falls Sie in einer anderen Kirche heiraten möchten oder von einer Pfarrerin oder einem Pfarrer aus einem anderen Ort getraut werden möchten, sollten Sie uns zuvor informieren.
Die standesamtliche Trauung muss der kirchlichen vorausgehen. Sobald Sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden haben, sollten Sie mit dem Pfarramt den Termin klären.
Das Traugespräch ist dazu da, dass sich Pfarrerin bzw. Pfarrer und das Brautpaar kennen lernen. Sie werden über den Sinn und die Gestaltung der kirchlichen Feier sprechen, den konkreten Ablauf des Gottesdienstes und ihre Mitgestaltungsmöglichkeiten bei Texten, Liedern und Ihre Musikwünsche erörtern.
Das Stammbuch mit Heiratsurkunde vom Standesamt. Falls die Traukirche nicht in der eigenen Gemeinde ist, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass Ihre Gemeinde über die Trauung informiert ist.
Die Glocken läuten vor Beginn des Gottesdienstes. Sie ziehen als Paar oder zusammen mit den Familien, Verwandten, Freundinnen und Freunden in die Kirche ein, oder Sie und Ihre Gäste haben vor dem Geläut in der Kirche bereits Platz genommen. Der Pfarrer eröffnet den Gottesdienst und begrüßt Sie, trägt Psalm und Gebet vor und hält eine Ansprache. Lesungen aus der Bibel eröffnen die Traufragen und nach dem Trauversprechen wird Ihnen Gottes Segen zugesprochen. Fürbittengebet, das Vaterunser und ein Segenswort für alle schließen den Traugottesdienst ab. Verschiedene Teile des Gottesdienstes können von Ihnen und Ihren Angehörigen und Freunden mitgestaltet werden (besonders die Lesungen aus der Bibel, Psalm, Fürbittengebet und Lieder).
Der Trauspruch ist ein Satz oder ein Abschnitt aus der Bibel, der Ihrem Glauben und Ihren Hoffnungen entsprechen soll. Sie können ihn selbst in der Bibel suchen. Vielleicht gibt es in Ihrer Familie oder Ihrem Bekanntenkreis ein Bibelwort, das Ihnen gefällt. Bei der Suche können Sie sich in Ihrer Bibel an Hervorhebungen orientieren oder Sie schauen nach entsprechenden Listen im Internet (in einer Suchmaschine „Trauspruch“ eingeben). Sie können auch in den Pfarrämtern eine Aufstellung mit einer Auswahl an Trausprüchen erhalten.
Kirchengemeinde Gensungen-Heiligenberg
Kirchstraße 14
34587 Felsberg-Gensungen
Gemeindesekretärin Kornelia Burger
05662 931561
pfarramt1.gensungen(at)ekkw(dot)de
Geöffnet: Di. und Do. von 9.15 bis 11.15 Uhr
Pfarrer Bernd Hochschorner
05662 2058
pfarramt1.gensungen(at)ekkw(dot)de
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Pfarrerin Susanna Petig
05662 4494
pfarramt2.gensungen(at)ekkw(dot)de
Sprechzeiten nach Vereinbarung